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Ersatzdienst
Montag, 25. Dezember 2006
Hier ein Auszug aus der Homepage www.thw.de
Copyright: Technisches Hilfswerk, Deutschherrenstr. 93-95, 53177 Bonn
Den vollständigen Text können Sie bei http://www.thw.de/mitwirken/index.htm lesen
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Statt Grundwehrdienst zu leisten, möchte ich zum THW,
wie lange muss ich mich verpflichten?

Zur Freistellung vom Grundwehrdienst können Sie sich bei Ihrer Aufnahme in das THW auf gesondertem Formblatt (Freistellungsantrag) zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten. Nur eine Verpflichtung auf mindestens sechs Jahre" [beim THW Wörrstadt sind die Ausbildungstermine in der Regel einen Samstag und einen Montag Abend pro Monat] ", die rechtzeitig vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres eingegangen wird, kann zur Freistellung vom Grundwehrdienst führen. Der Freistellungsantrag bedarf der Zustimmung des THW-Ortsbeauftragten und der Zustimmung der zuständigen Geschäftsstelle.

Die Laufzeit der sechsjährigen Verpflichtungszeit beginnt frühestens mit der Abgabe des Freistellungsantrages im Ortsverband, jedoch nicht, bevor Sie 18 Jahre alt sind.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich vom Wehrdienst freigestellt werden?

Vom Wehrdienst können Sie nur freigestellt werden, wenn

  • Sie der Wehrpflicht unterliegen
  • die zugewiesene Höchstzahl an Helfern für den Geburtsjahrgang noch nicht ausgeschöpft ist
  • Sie noch nicht in der Bundeswehr gedient haben (Ausnahme nur unter besonderen Voraussetzungen)
  • Sie keinen Beruf ausüben, der zu einer Berufsgruppe gehört, bei der die Belange der Bundeswehr vorgehen
  • aufgrund Ihrer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit nicht mit einem häufigen Ortswechsel zu rechnen ist
  • bei der Einheit/Einrichtung ein Helferplatz zur Verfügung steht


 

Und wie ist das nun mit dem Zivildienst?

Der Dienst im Katastrophenschutz selbst gilt nicht als Zivildienst im Sinne des Zivildienstgesetzes (ZDG) vom 9. August 1973 (BGBl. 1 Es.1015) in der zur Zeit gültigen Fassung. Erst wenn Sie sich gem. §14 ZDG für mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst im Zivilschutz/ Katastrophenschutz verpflichtet und hierzu die Zustimmung erhalten haben, werden Sie nicht zum Zivildienst herangezogen."

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 23. Januar 2007 )
 

Anstehende Termine

Sa, 19. Mai 09:00 - 17:00
Boe-Workshop "Planung einer Großveranstaltung"
Mi, 30. Mai 18:00 - 22:00
Unterstützung RLP-Tag OV Bingen
Do, 31. Mai 15:00 - 00:00
Firmenlauf Kaiserslautern
Do, 31. Mai 18:00 - 22:00
Unterstützung RLP-Tag OV Bingen
Fr, 1. Jun 15:00 - 00:00
Firmenlauf Kaiserslautern
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