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2. Bergungsgruppe
Freitag, 22. September 2006

Die 2. Bergungsgruppe ist technisches Bindeglied zu den verschiedenen Fachgruppen, von denen einige nur durch die technische Ausstattung der 2. Bergungsgruppe (insbes. durch Stromversorgung) ihre volle technische Leistungsfähigkeit erreichen. Das Stromaggregat 50 kVA (abweichend 30 bis 50 kVA) ist zunächst für die Stromversorgung der elektrischen Einsatzgeräte der B 2 vorgesehen. Darüber hinaus für die Versorgung der Einsatzgeräte verschiedener Fachgruppen (z.B. Tauchpumpen, TWAA, etc.). Insbesondere in Kombination mit der FGr Infrastruktur werden die Stromerzeuger- /Netzersatzanlagen (SEA/NEA) zur zentralen Versorgung von Einsatzstellen/-Abschnitten mittels Baustellenverteiler und Leitungssystemen und zur Einspeisung in wichtige Anlagen bzw. Netzabschnitte eingesetzt.



Aufgaben der 2. Bergungsgruppe:


Die 2. Bergungsgruppe
  • erkundet Schadenlagen
  • dringt durch Überwinden oder Wegräumen von Hindernissen zu Schadenstellen vor
  • die B 2 Typ B führt schwere Bergungsarbeiten mit Hochleistungsgeräten durch
  • ortet Verschüttete und Eingeschlossene
  • rettet Verschüttete und Eingeschlossene und leistet dabei "Erste Hilfe"
  • unterstützt technisch andere Bergungs- und Fachgruppen
  • transportiert Verletzte aus Gefahrenbereichen
  • führt technische Sicherungsarbeiten durch und legt ggf. einsturzgefährdete Bauwerksteile nieder
  • rettet Tiere und birgt Sachwerte und transportiert diese aus Gefahrenbereichen
  • birgt Leichen und Kadaver
  • bekämpft im Rahmen von Rettungs-/Bergungsmaßnahmen besondere Gefahren (z.B. Wasser, Entstehungsbrände etc.)
  • leuchtet Schadenstellen aus
  • baut behelfsmäßige Stege und kleine Brücken
  • rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Wassergefahren
  • leistet Arbeiten bei Uferbefestigungen, Damm- und Deichsicherung
  • beräumt Schadenstellen zur Beseitigung anhaltender Störungen
  • versorgt andere Bergungs- und Fachgruppen mit zusätzlicher elektrischer Energie



Die Geräteausstattung der 2. Bergungsgruppe ergänzt die Ausstattung und erweitert die Leistungsfähigkeit der 1. Bergungsgruppe und der Fachgruppen. Geräte, die z.B. bei der 1.Bergungsgruppe meist mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden, sind bei der 2. Bergungsgruppe elektrisch betrieben.

Es wird bei der 2. Bergungsgruppe zwischen der Variante Typ A -der leichten Bergung- und der Variante Typ B - der schweren Bergung - unterschieden.
Der Ortsverband Wörrstadt verfügt über eine 2. Bergungsgruppe des Typ A. Pro Geschäftsführerbereich (GFB) ist mindestens eine B2 Typ B vorhanden. Im GFB Bad Kreuznach befindet sich diese im OV Mainz. Bei der Bergungsgruppe 2 Typ B kommen zusätzlich leistungsfähigere Geräte zum Heben, Bewegen und Durchdringen von Trümmern hinzu. Zu dieser Sonderausstattung gehören:

  • Hebekissen, schwer 1.320 kN (~132 t)
  • Plasmaschneidgerät
  • Betonkettensäge, hydraulisch
  • Kernbohrgerät
  • Sauerstoff-Kernlanze
  • Spreizer Sp 4, hydraulisch



Personalstärke der 2. Bergungsgruppe


Die Personalstärke einer 2. Bergungsgruppe beträgt im Standart 0/2/7=9

Diese gliedern sich in:

1 Gruppenführer ohne Zusatz-/Sonderfunktion (Funkrufname: Heros Wörrstadt 24/91)

1 Truppführer mit Zusatz-/Sonderfunktion als Atemschutzgeräteträger/ABC Helfer

7 Fachhelfer mit Zusatz-/Sonderfunktion

In der 2. Bergungsgruppe werden von den 7 Helfern folgende verschiedene Sonder-/Zusatzfunktionen ausgeübt:
3 Atemschutzgeräteträger/ABC-Helfer
2 Kraftfahrer CE (oder alte Klasse 2)
2 Sprechfunker
1 Sanitätshelfer
1 Schweißer/Brennschneider
1 Maschinist NEA bzw. Maschinist SEA


Diese Funktionen werden teilweise in Personalunion ausgeübt, da sonst nicht alle Funktionen besetzt bzw. nicht sinnvoll besetzt werden können. Lediglich der Gruppenführer erfüllt keine dieser Funktionen mehr, da er im Einsatzfall andere Aufgaben hat. Die oben beschriebene Zusammenfassung mehrerer Funktionen ist durchaus sinnvoll, da z. B. beim Schweißen giftige Gase entstehen können und dies in engen, geschlossenen Räumen zu einem Problem werden kann, falls nicht der als Schweißer eingesetzte Helfer auch zum Atemschutzgeräteträger ausgebildet ist. Ebenso sollen die Kraftfahrer als Sprechfunker einsetzbar und der Truppführer Atemschutzgeräteträger sein. Vier der Fachhelfer sollen über eine der folgenden beruflichen Qualifikationen verfügen:

  • Holzbauhandwerker (z. B. Zimmermann, Bauschreiner, Dachdecker, Gerüstbauer, etc.)
  • Metallhandwerker (z. B. Schlosser, Mechaniker, etc.)
  • Bauhandwerker (z. B. Maurer, Betonbauer, Tiefbauer, etc.)
  • Elektrohandwerker (für die Funktion Maschinist NEA bzw. SEA)
Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 23. Januar 2007 )
 

Anstehende Termine

Sa, 19. Mai 09:00 - 17:00
Boe-Workshop "Planung einer Großveranstaltung"
Mi, 30. Mai 18:00 - 22:00
Unterstützung RLP-Tag OV Bingen
Do, 31. Mai 15:00 - 00:00
Firmenlauf Kaiserslautern
Do, 31. Mai 18:00 - 22:00
Unterstützung RLP-Tag OV Bingen
Fr, 1. Jun 15:00 - 00:00
Firmenlauf Kaiserslautern
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